Gieseke Hinweisgeber-Plattform
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz soll den umfassenden Schutz von Whistleblowern sicherstellen und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Somit soll eine offene und transparente Arbeitsatmosphäre gefördert werden, in der sich jeder sicher fühlen kann, Bedenken oder Beobachtungen ohne Angst vor Vergeltung zu äußern.
Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):
Oder per Brief: Interne Meldestelle, c/o DAEQM GmbH, Postfach 1114, 48456 Schüttorf